Von Werner Müller
Gemeindeleiter war der vom Komitee für die Leitung der Gemeinde berufene Stadtmissionar. In der damals gültigen Gemeindeordnung heißt es unter V. Leitung der Gemeinschaften:
Jede Gemeinschaft wird von ihrem Prediger und einem Brüderrat geleitet, dem mindestens fünf Mitglieder angehören sollten. ….. Diese Brüder entscheiden über die Anmeldung zur Mitgliedschaft, wachen über den ihnen anvertrauten Seelen, halten Zucht und Ordnung und helfen im Dienst am Wort und in der Seelsorge. Ferner stehen sie mit ihren Gaben und Kräften in der äußeren Verwaltung der Station dem Prediger treu zur Seite. Die Zusammenkünfte des Brüderrats sollen mindestens vierteljährlich stattfinden. Wenn eine Ergänzung oder ein Wechsel im Brüderrat notwendig wird, beruft der bestehende Brüderrat einen Vertrauenswürdigen dafür, der von der Gemeinschaft bestätigt wird.“
Die jeweiligen vollzeitlichen Mitarbeiter (Gehilfen) waren dem Prediger unterstellt. Bei Diskrepanzen zwischen Brüderrat und Prediger war der Senior bzw. der Inspektor des Chrischona-Gemeinschaftswerkes in Deutschland, der dem Komitee auf St. Chrischona unterstellt war, zuständig. Eine solche Möglichkeit wurde aber während unserer Zeit nicht in Anspruch genommen. Es bestand schlicht keine Notwendigkeit dafür. In allen wichtige Fragen, besonders im Blick auf eine Veränderung (Standortwechsel) der Gemeinde, wurde Einmütigkeit angestrebt im Brüderrat und in der Mitglieder-Versammlung, bevor Entscheidungen getroffen wurden. Eine wichtige, nicht zu unterschätzende Aufgabe war es, dass Prediger und Brüderrat die Mitglieder gerade im Blick auf die vielen Veränderungen in jener Zeit in den Mitgliederstunden und in persönlichen Gesprächen gut informierten und auch
motivierten, den „Sprung aus der Enge in die Weite“, d.h. den Wechsel von der Reitgasse in die Wilhelmstraße mitzutragen. Ohne Einmütigkeit in diesem Punkt, sowie ohne die Finanzierbarkeit des vorgesehenen Projektes, hätte es vom Chrischonawerk (Komitee) und der Geschäftsstelle auch keine Zustimmung gegeben. - Zum Brüderrat (Ältestenrat) gehörten: H.Weber, K.Constanz, F.Rödiger, W.Schlidt, G.Schäfer, M. Klappert, M.Bodenbender, R.Klingelhöfer, K.Jesberg, R. Klingelhöfer und R.Weber.
(Dem Prediger oblag anfangs auch die Aufgabe der Finanzverwaltung, was in Marburg Ende der siebziger Jahre im Einvernehmen mit der Geschäftsstelle an Herrn Karl Jesberg übertragen worden ist. Vor meiner Zeit gab es lange Zeit keine Lohngarantie weshalb der angestellte Prediger seine Lohnsteuer auch direkt an das Finanzamt abführen musste. Die Verpflichtung seitens unseres Werkes, dass die Ehefrau keinem Beruf nachgehen durfte und der Prediger im Stadtmissions-Gebäude zu wohnen hatte, wurde erst nach meiner Zeit in Marburg aufgegeben. Dies schreibe ich zum Verständnis und besseren Beurteilung der damaligen Zeit.)